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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/09/29 93/17/0042 3Stammrechtssatz
Ein an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft ergangener Bescheid vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten (Hinweis: (hinsichtlich § 191 Abs 1 lit c BAO) B 13.12.1988, 88/14/0192). Auf einen solcherart ins Leere ergangenen Bescheid kann auch die Wirkungserweiterung des § 191 Abs 3 lit a BAO nicht greifen; ist doch in Wahrheit kein Bescheidadressat genannt, weil es den bezeichneten Adressaten gar nicht gibt, womit der Erledigung der Bescheidcharakter fehlt.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060217.X02Im RIS seit
03.05.2001