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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Es ist notorisch, daß für Lehrlinge, die aufgrund der räumlichen Entfernung ihres Lehrortes von ihrer Familie nicht in einem geschlossenen Wohnungsverband mit ihrer Familie leben können, die Unterkunft in einem Heim ortsüblich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995190624.X01Im RIS seit
02.05.2001