RS Vwgh 1998/9/7 98/10/0018

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Veröffentlicht am 07.09.1998
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lita;
PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite idF 1995/030;
VStG §24;
VStG §7;

Rechtssatz

Kann die Behörde als erwiesen annehmen, daß eine Anbahnung der Prostitution in den fraglichen Räumen stattgefunden hat, sind Ermittlungen darüber, ob das Cafe über "für eine solche Anbahnung geeignete Räumlichkeiten" verfügte, nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100018.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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