Index
L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Kann die Behörde als erwiesen annehmen, daß eine Anbahnung der Prostitution in den fraglichen Räumen stattgefunden hat, sind Ermittlungen darüber, ob das Cafe über "für eine solche Anbahnung geeignete Räumlichkeiten" verfügte, nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100018.X05Im RIS seit
11.07.2001