RS VwGH Erkenntnis 1998/09/07 98/10/0098

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Veröffentlicht am 07.09.1998
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Rechtssatz

Unter den Kosten für die Bereitstellung der Schulliegenschaft sind die Kosten für den Bau und für jede anderweitige Beschaffung und Zurverfügungstellung von Schulliegenschaften zu verstehen. Hingegen sind die Kosten all jener Maßnahmen, die erforderlich sind, um das fortwährende Funktionieren des Schulbetriebes vom sachlichen Substrat her zu gewährleisten, der Instandhaltung der Schulliegenschaft zuzuordnen. Sanierungsaufwendungen dienen der Instandhaltung der Schulliegenschaft (Hinweis E 29.3.1995, 92/10/0092, und E 24.11.1986, 86/10/0122, jeweils betreffend das OÖ PSchOG 1984).

Im RIS seit
18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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