RS Vwgh 1998/9/7 98/10/0061

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Veröffentlicht am 07.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19 Abs5 litb;

Rechtssatz

Die Parteistellung im Rodungsverfahren ermöglicht es dem an der Rodungsfläche dinglich Berechtigten, aus dem Titel der mit seinen Interessen verbundenen öffentlichen Interessen das öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen. Die Forstbehörde hat festzustellen, welches Gewicht dem Interesse an der Walderhaltung (auch) unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen subjektiven Rechte der dinglich Berechtigten an der ungeschmälerten Ausübung ihrer Rechte zukommt (Hinweis E 29.1.1996, 94/10/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100061.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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