Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Parteistellung im Rodungsverfahren ermöglicht es dem an der Rodungsfläche dinglich Berechtigten, aus dem Titel der mit seinen Interessen verbundenen öffentlichen Interessen das öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen. Die Forstbehörde hat festzustellen, welches Gewicht dem Interesse an der Walderhaltung (auch) unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen subjektiven Rechte der dinglich Berechtigten an der ungeschmälerten Ausübung ihrer Rechte zukommt (Hinweis E 29.1.1996, 94/10/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100061.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017