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21/01 HandelsrechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/08/0129Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KEG, dessen Anstellungsvertrag mit der KEG als Geschäftsführer mit dem Inhalt der Wahrnehmung der Geschäftsführung der KEG beendet ist, dessen Geschäftsführertätigkeit bei der GmbH hingegen fortdauert, ist ab Beendigung des Anstellungsvertrages nicht arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG (Hinweis E 30.5.1995, 93/08/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994080128.X01Im RIS seit
18.10.2001