RS Vwgh 1998/9/8 94/08/0128

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
EGG §4;
GmbHG §18;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/08/0129

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KEG, dessen Anstellungsvertrag mit der KEG als Geschäftsführer mit dem Inhalt der Wahrnehmung der Geschäftsführung der KEG beendet ist, dessen Geschäftsführertätigkeit bei der GmbH hingegen fortdauert, ist ab Beendigung des Anstellungsvertrages nicht arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG (Hinweis E 30.5.1995, 93/08/0138).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994080128.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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