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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §52a Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/03/0212Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/03/0045 B 28. Juni 1989 RS 2Stammrechtssatz
Erläßt die belBeh nach Erhebung der VwGH-Beschwerde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruchs erfolgt, so scheidet der erste (vom Bf vor dem VwGH bekämpfte) Berufungsbescheid aus dem Rechtsbestand aus und wird durch den neuen (auf § 52a Abs 1 VStG gestützten) Bescheid ersetzt. Der neue Bescheid tritt an die Stelle des ursprünglich angefochtenen. Damit ist aber Klaglosstellung eingetreten, auch wenn der vom Bf angestrebte Rechtszustand nicht herbeigeführt wurde (Hinweis B 1.4.1987, 87/03/0039, AW 87/03/0006, betreffend einen Fall nach § 68 Abs 2 AVG).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030036.X03Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015