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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §226 Abs3;Rechtssatz
Das Fehlen einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Versicherungszeiten bei einem nahe an den Stichtag heranreichenden Versicherungsverlauf (welcher es ausschließt, die Leistung im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Anspruch zu nehmen) reicht für sich allein noch nicht zur positiven Ermessensübung iSd § 226 Abs 3 ASVG aus, weil das Vorliegen einer "besonderen Härte" als unentbehrliche Anspruchsvoraussetzung hinzutreten muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080548.X04Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011