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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Trotz des Umstandes, daß der Ausschluß der Arbeitslosigkeit gemäß § 12 Abs. 3 lit f AlVG auch während der Hauptferien eines Universitätsstudiums in der Regel gegeben ist (Hinweis E 17.12. 1996, 96/08/0140), kann eine zur Anwendung der Ausnahme des § 12 Abs 4 AlVG führende "Parallelität" zwischen Universitätsstudium und Beschäftigung während dieser Zeit nicht begründet werden (Hinweis E 18.3.1997, 96/08/ 0146 und 96/08/0150; ob dieser Gesichtspunkt in bezug auf die am 1.5.1996 in Kraft getretene Neufassung des § 12 Abs. 4 AlVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr 201, womit das erforderliche Ausmaß an "Parallelität" ohne Bezugnahme auf den Begriff des "Semesters" festgelegt wurde, noch zur Anwendung kommen kann, braucht aus Anlaß des vorliegenden Falles nicht geprüft zu werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080217.X01Im RIS seit
18.10.2001