RS Vwgh 1998/9/8 96/08/0217

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1996/201 impl;

Rechtssatz

Trotz des Umstandes, daß der Ausschluß der Arbeitslosigkeit gemäß § 12 Abs. 3 lit f AlVG auch während der Hauptferien eines Universitätsstudiums in der Regel gegeben ist (Hinweis E 17.12. 1996, 96/08/0140), kann eine zur Anwendung der Ausnahme des § 12 Abs 4 AlVG führende "Parallelität" zwischen Universitätsstudium und Beschäftigung während dieser Zeit nicht begründet werden (Hinweis E 18.3.1997, 96/08/ 0146 und 96/08/0150; ob dieser Gesichtspunkt in bezug auf die am 1.5.1996 in Kraft getretene Neufassung des § 12 Abs. 4 AlVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr 201, womit das erforderliche Ausmaß an "Parallelität" ohne Bezugnahme auf den Begriff des "Semesters" festgelegt wurde, noch zur Anwendung kommen kann, braucht aus Anlaß des vorliegenden Falles nicht geprüft zu werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996080217.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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