RS Vwgh 1998/9/8 95/08/0307

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/27 92/08/0260 1 (hier Ausnahmetatbestand gem § 12 Abs 6 lit b AlVG)

Stammrechtssatz

Der Frage, ob der Arbeitslose im beschwerdegegenständlichen Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in einem die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG übersteigenden Ausmaß bezogen hat, ist gedanklich vorgelagert, ob er in diesem Zeitraum überhaupt selbständig erwerbstätig gewesen ist. Dabei kommt es zwar nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zufließens von Einkünften aus einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit (also nicht auf den Zeitpunkt der Umsätze) an, wohl aber - wenn die selbständige Erwerbstätigkeit erst begonnen wurde - auf jenen Zeitpunkt, in dem eine solche Tätigkeit erstmals entfaltet worden ist, das heißt, ab welchem Zeitpunkt die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit vom Arbeitslosen beabsichtigten Leistungen erstmals nach außen zutagetretend zumindest angeboten wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080307.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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