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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/27 92/08/0260 1 (hier Ausnahmetatbestand gem § 12 Abs 6 lit b AlVG)Stammrechtssatz
Der Frage, ob der Arbeitslose im beschwerdegegenständlichen Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in einem die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG übersteigenden Ausmaß bezogen hat, ist gedanklich vorgelagert, ob er in diesem Zeitraum überhaupt selbständig erwerbstätig gewesen ist. Dabei kommt es zwar nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zufließens von Einkünften aus einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit (also nicht auf den Zeitpunkt der Umsätze) an, wohl aber - wenn die selbständige Erwerbstätigkeit erst begonnen wurde - auf jenen Zeitpunkt, in dem eine solche Tätigkeit erstmals entfaltet worden ist, das heißt, ab welchem Zeitpunkt die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit vom Arbeitslosen beabsichtigten Leistungen erstmals nach außen zutagetretend zumindest angeboten wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080307.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010