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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art1 lita;Rechtssatz
Beim FSVG handelt es sich um von der V (EWG) 1408/71 erfaßte Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit iSd Art 4 Abs 1 lit c V 1408/71, sodaß die Anwendung des Art 3 V 1408/71 auf einen Kammerangehörigen der Ärztekammer, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer deutschen Gebietskörperschaft steht (dh Beamter ist) und dem aus seinem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf einen Ruhegenuß oder Versorgungsgenuß zusteht, zu bejahen ist. Nicht hingegen hängt die Anwendung des Art 3 V 1408/71 davon ab, ob diese Person gleichzeitig auch in einem anderen Mitgliedstaat einem System der sozialen Sicherheit unterliegt, für solche Konstellationen treffen Art 14 Z 2 und Art 14a Z 2 V 1408/71 lediglich Sonderregelungen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080059.X03Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011