RS Vwgh 1998/9/8 97/08/0548

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1998
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §226 Abs3;

Rechtssatz

Durch Nachentrichtung iSd § 226 Abs 3 ASVG können nicht Versicherungszeiten für Zeiträume erworben werden, während derer auch der Erwerb von Versicherungszeiten durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht möglich gewesen wäre; als Grenze hiefür kann im allgemeinen das 14te Lebensjahr angesehen werden (vgl das Verbot jeglicher Beschäftigung für Kinder nach dem im fraglichen Zeitpunkt geltenden § 5 KJBG, BGBl 1948/146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080548.X07

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten