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80 Land-und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ForstG 1975 betreffend Christbäume mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslosRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §83 ForstG 1975 (betr. Tannenchristbäume); Abweisung des Verfahrenshilfeantrags.
Im §83 Abs5 ForstG 1975 ist normiert, daß der Grundeigentümer die voraussichtlich benötigte Anzahl an Plomben für die Kennzeichnung der Tannenchristbäume bei der Behörde anzufordern hat. Die Weitergabe dieser Plombe durch den Grundeigentümer ist verboten.
Im vorgelegten Vermögensbekenntnis gibt der Einschreiter an, daß er ein Einkommen als Pensionist bezieht und über keine Liegenschaften verfügt.
Da sich die angefochtene Regelung auf die Grundeigentümer bezieht und der Einschreiter - seinen Angaben zufolge - nicht Eigentümer von Grundstücken ist, ist er nicht aktuell betroffen, sodaß ihm die Antragslegitimation fehlt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Forstwesen, Waldnutzung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:G429.1997Dokumentnummer
JFR_10019777_97G00429_01