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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Der RECHTZEITIGE Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gem § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 ist als Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels iSd FrG 1997 anzusehen, sodaß der Fremde aufgrund der materiellen Rückwirkung des FrG 1997 auf seine Aufenthaltsberechtigung seit dem Inkrafttreten des FrG 1997 einer Person gleichzuhalten ist, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, sodaß die Tatbestandsvoraussetzung iSd § 7 Abs 3 Z 2 AlVG erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080054.X01Im RIS seit
18.10.2001