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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/04/21 97/08/0541 5Stammrechtssatz
§ 12 Abs 6 lit b AlVG idF 1995/297 unterscheidet sich von der früheren Fassung dadurch, daß an die Stelle des Wortes "bewirtschaftet" der Ausdruck "besitzt" getreten ist. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Änderung des Wortlautes lediglich - iSd Rechtsprechung des VwGH - verdeutlichen, daß es für die Zurechnung eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes nicht auf die persönliche Mitarbeit (iSd tatsächlichen Bewirtschaftens), sondern darauf ankommt, ob der Betrieb auf Rechnung und Gefahr der betreffenden Person geführt wird, es für den Besitz somit maßgebend ist, wem die Bewirtschaftung zuzurechnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080307.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010