RS Vfgh 1998/2/23 B578/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1998
beobachten
merken

Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen in §20 Abs1 Z1, §33, §34 und §57 EStG 1988 mit E v 17.10.97, G168/96 ua.

Bemerkt sei noch, daß die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen anderer Berufe nicht in der vom Beschwerdeführer gewünschten Weise am Gleichheitssatz gemessen werden kann (VfSlg 9119/1981).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Werbungskosten, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B578.1997

Dokumentnummer

JFR_10019777_97B00578_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten