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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/08/0200 4Stammrechtssatz
Hat die Beh in einem neuerlichen Abspruch in derselben Sache bloß die vorangegangene (vom Bf nicht bekämpfte und daher ihm gegenüber rechtskräftige) Entscheidung wiederholt, so wurde dieser durch diese inhaltliche Rechtswidrigkeit in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 15.2.1988, 87/08/0040) (hier:
zweimaliger Abspruch über das Bestehen von Sozialversicherungspflicht für denselben Zeitraum).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080036.X01Im RIS seit
18.10.2001