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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Verfahrensrüge betreffend die Nichtvornahme eines Lokalaugenscheins geht fehl, wenn es der Beschwerdeführer unterlassen hat darzulegen, aufgrund welcher konkreter Umstände das Nachfahren (mit einem Gendarmerieauto) zur Ermittlung der Geschwindigkeitsüberschreitung technisch nicht möglich gewesen sein soll, und somit die Relevanz des behaupteten Verfahrensmangels nicht dargetan hat (Hinweis E 23.3.1988, Zl. 87/02/0200).
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995030111.X01Im RIS seit
12.06.2001