RS Vwgh 1998/9/8 95/03/0111

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §54;
StVO 1960 §52 Z10a;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Verfahrensrüge betreffend die Nichtvornahme eines Lokalaugenscheins geht fehl, wenn es der Beschwerdeführer unterlassen hat darzulegen, aufgrund welcher konkreter Umstände das Nachfahren (mit einem Gendarmerieauto) zur Ermittlung der Geschwindigkeitsüberschreitung technisch nicht möglich gewesen sein soll, und somit die Relevanz des behaupteten Verfahrensmangels nicht dargetan hat (Hinweis E 23.3.1988, Zl. 87/02/0200).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995030111.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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