RS Vwgh 1998/9/9 95/14/0160

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Veröffentlicht am 09.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 19 EStG sind Einnahmen dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0048, mwA).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995140160.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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