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40 VerwaltungsverfahrenNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen nicht rechtswirksam zugestellten Bescheid mangels tauglichen BeschwerdegegenstandesRechtssatz
Nach Art10 Abs2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 526/1990, ist eine unmittelbare Zustellung durch die Post ua bei solchen Bescheiden unzulässig, die eine Person zur militärischen Dienstleistung heranziehen. Der - auch vom Bundesminister für Landesverteidigung nicht bestrittene - Verstoß gegen diese Vorschrift ist kein bloßer Zustellmangel, der nach §7 ZustellG heilen kann - VwGH in B v 18.12.97, Z97/11/0274.
Der Verfassungsgerichtshof schließt sich dieser Rechtsansicht an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Bescheid, Verwaltungsverfahren, Zustellung, RechtshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2402.1997Dokumentnummer
JFR_10019777_97B02402_01