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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1Stammrechtssatz
Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040117.X02Im RIS seit
20.11.2000