RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Befangenheit eines behördlichen Organs liegt nicht bereits vor, wenn diesem bei Führung des Verwaltungsverfahrens Rechtsverletzungen unterlaufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040101.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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