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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Gemäß § 354 GewO 1994 zweiter Satz ist gegen die Genehmigung eines Versuchsbetriebes ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig, weswegen eine dagegen vom Bf erhobene Berufung als unzulässig zurückzuweisen ist. Daran vermag auch das Beschwerdevorbringen über die behauptete grobe Rechtswidrigkeit des erstbehördlichen Verfahrens nichts zu ändern.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040130.X01Im RIS seit
20.11.2000