RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0130

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Veröffentlicht am 09.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1994 §354;

Rechtssatz

Gemäß § 354 GewO 1994 zweiter Satz ist gegen die Genehmigung eines Versuchsbetriebes ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig, weswegen eine dagegen vom Bf erhobene Berufung als unzulässig zurückzuweisen ist. Daran vermag auch das Beschwerdevorbringen über die behauptete grobe Rechtswidrigkeit des erstbehördlichen Verfahrens nichts zu ändern.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040130.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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