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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/09/03 96/04/0141 1Stammrechtssatz
Weder im BergG noch sonst in der österreichischen Rechtsordnung ist ein Recht auf Berücksichtigung eines von einer Gemeinde erlassenen Flächenwidmungsplanes in dessen Gebiet das begehrte Abbaufeld gelegen ist, als ein subjektives Recht der Gebietskörperschaft Gemeinde niedergelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040136.X01Im RIS seit
19.03.2001