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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ist die erfolgte Rechnungslegung an den Unternehmer. Erst wenn neben der Leistungserbringung auch die Rechnungslegung erfolgt ist, besteht für den Unternehmer die rechtliche Möglichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer IV, Tz 138 f zu § 12 UStG 1972 sowie Tz 15 und 16 zu § 20 UStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140150.X01Im RIS seit
20.11.2000