RS Vwgh 1998/9/9 96/04/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/04/0119 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040022.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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