RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
EStG 1988 §4 Abs1;
KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;

Rechtssatz

Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der AbgPfl, der den Gewinn aus seiner Landwirtschaft nach § 4 Abs 1 EStG 1988 ermittelt, erhielt aus Mitteln des Katastrophenfonds Entschädigungen für Dürreschäden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X06

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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