Index
31/05 Förderungen Fonds ZuschüsseNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;Rechtssatz
Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der AbgPfl, der den Gewinn aus seiner Landwirtschaft nach § 4 Abs 1 EStG 1988 ermittelt, erhielt aus Mitteln des Katastrophenfonds Entschädigungen für Dürreschäden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X06Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015