RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0088

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2;
BewG 1955 §24;
BewG 1955 §78 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 2, § 24 und § 78 Abs 1 BewG ergibt sich, daß mehrere Wirtschaftsgüter, die zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, einer wirtschaftlichen Einheit zuzurechnen sind, wenn diese Wirtschaftsgüter tatsächlich eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 2 Abs 1 BewG bilden, die Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind und in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben (Hinweis E 25.2.1991, 89/15/0064, VwSlg 6584 F/1991).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150088.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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