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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die BAO schreibt der Behörde grundsätzlich nicht vor, durch welche Beweismittel sie den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen hat. Ist die Aufnahme eines Augenscheines im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht zweckdienlich, hängt dessen Anberaumung nicht von einer Parteienerklärung ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X08Im RIS seit
14.01.2002