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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Zurückweisung eines nachträglichen Abtretungsantrags als verspätetRechtssatz
Die Rechtsvertreterin der Einschreiterin hat die Rechtsanwaltsanwärterin, die zum erheblichen Zeitpunkt an einem grippalen Infekt erkrankt war und sich außerdem in Eile befand, mit einer Zuverlässigkeit erfordernden - da für die Wahrung der Frist wesentlichen - Art von Tätigkeit betraut, mit der sie nur ausnahmsweise befaßt ist. Dies ist als ein - der Einschreiterin zurechenbares - Organisationsverschulden anzusehen, das einen "minderen Grad eines Versehens" übersteigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1900.1997Dokumentnummer
JFR_10019776_97B01900_2_01