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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;Rechtssatz
Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015