RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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