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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1Stammrechtssatz
Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015