RS Vwgh 1998/9/10 93/15/0051

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 10

Stammrechtssatz

Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 22 BAO auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993150051.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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