Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 10Stammrechtssatz
Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 22 BAO auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993150051.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008