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25/01 StrafprozessNorm
StPO 1975 §188 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/20/0810Rechtssatz
Insoweit die Verzögerung der Aufgabe eines Briefes iZm den dem Untersuchungsrichter zukommenden Entscheidungen betreffend den Briefverkehr und die diesbezügliche Überwachung zusammenhängt, handelt es sich um eine der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zukommende Sache.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200809.X10Im RIS seit
11.07.2001