RS Vwgh 1998/9/10 93/15/0051

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;
EStG 1988 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2696/76 E 13. September 1977 VwSlg 5154 F/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Ist der Steuerpflichtige wegen der Körperbehinderung zu seiner Fortbewegung auf den Pkw angewiesen, dann kann er die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die nichtberufliche Mehrbenützung des Pkw gegenüber gesunden Steuerpflichtigen entstehen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der notwendige und angemessene Mehraufwand sind jene Auslagen, die nicht auf die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen; ihre Höhe kann beim Fehlen differenzierender Unterlagen nur geschätzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993150051.X13

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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