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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Dafür, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG vorliegen, ist nach stRSp des VwGH (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356) die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung maßgebend. Diese ist nach Verkehrsanschauung zu beurteilen; auf den Willen des Eigentümers (im Fall des § 24 BewG: der Eigentümer), Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es nicht an, wenn diese Absicht in der Verkehrsanschauung keine Deckung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150088.X02Im RIS seit
14.01.2002