RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0088

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §24;
BewG 1955 §78 Abs1;

Rechtssatz

Dafür, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG vorliegen, ist nach stRSp des VwGH (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356) die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung maßgebend. Diese ist nach Verkehrsanschauung zu beurteilen; auf den Willen des Eigentümers (im Fall des § 24 BewG: der Eigentümer), Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es nicht an, wenn diese Absicht in der Verkehrsanschauung keine Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150088.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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