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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs1;Rechtssatz
Ist der angefochtene Bescheid vom Vertreter des Bf als Beilage zur VwGH-Beschwerde vorgelegt worden, so ist von einem wirksam gewordenen (angefochtenen) Bescheid auszugehen. Die Voraussetzungen für die Zustellwirkung iSd § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG sind erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150257.X01Im RIS seit
20.11.2000