RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0257

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Ist der angefochtene Bescheid vom Vertreter des Bf als Beilage zur VwGH-Beschwerde vorgelegt worden, so ist von einem wirksam gewordenen (angefochtenen) Bescheid auszugehen. Die Voraussetzungen für die Zustellwirkung iSd § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG sind erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150257.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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