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20/09 Internationales PrivatrechtNorm
AufG 1992 §3 Abs1 idF 1995/351;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß es einer Verpflichtungserklärung von Großeltern für den Fall der Maßgeblichkeit des serbischen Unterhaltsrechts, wonach eine Unterhaltspflicht auch zu Großeltern und Enkelkindern besteht, nicht bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996191671.X01Im RIS seit
02.05.2001