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20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Für die Entscheidung der Aufenthaltsbehörde über das Vorliegen des in § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 normierten Grundes für die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung ist die Frage, ob ein Verhalten eines Fremden, das eine gravierende Mißachtung der den Aufenthalt von Fremden im Bundesgebiet regelnden Vorschriften bildet, vorliegt, als Vorfrage zu beurteilen (Hinweis E 26.9.1996, 96/19/1651).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996190931.X02Im RIS seit
02.05.2001