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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen entschuldbarer Fehlleistung; Ablehnung der Beschwerde; Zurückweisung eines Individualantrags mangels LegitimationRechtssatz
Der glaubwürdige Umstand, daß einer (sonst zuverlässigen) Kanzleikraft einer Rechtsanwaltskanzlei im Zuge des An-sich-Nehmens der gesamten Ausgangspost ein Kuvert zwischen zwei Schreibtische rutscht, wo es erst anläßlich der nächsten Bodenreinigung wieder entdeckt wird, stellt für den Rechtsanwalt ein unvorhergesehenes Ereignis dieses minderen Versehensgrades iSd §146 Abs1 ZPO dar.
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §275 BAO mangels Legitimation im Hinblick auf den subsidiären Charakter eines derartigen Rechtsbehelfs, weil die einschreitende Partei ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung dem Verfassungsgerichtshof bereits im Beschwerdeverfahren vortragen konnte und im übrigen auch tatsächlich vorgetragen hat (sh. VfSlg. 10.481/1985, 11.684/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2290.1996Dokumentnummer
JFR_10019776_96B02290_01