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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
AuslEG 1965 §1;Rechtssatz
§ 85 Abs 7 HDG 1994 ist nicht auf einen Soldaten anzuwenden, der auf Grund einer freiwilligen Meldung zum Auslandseinsatzpräsenzdienst einberufen worden ist, weil er dem Bundesheer nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses angehört. Seine Dienstleistung ist außerordentlicher Präsenzdienst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090037.X01Im RIS seit
20.11.2000