RS Vwgh 1998/9/16 98/09/0037

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Veröffentlicht am 16.09.1998
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Index

12/03 Entsendung ins Ausland
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AuslEG 1965 §1;
HDG 1994 §85 Abs7;
WehrG 1990 §1 Abs3 idF 1994/550;

Rechtssatz

§ 85 Abs 7 HDG 1994 ist nicht auf einen Soldaten anzuwenden, der auf Grund einer freiwilligen Meldung zum Auslandseinsatzpräsenzdienst einberufen worden ist, weil er dem Bundesheer nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses angehört. Seine Dienstleistung ist außerordentlicher Präsenzdienst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090037.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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