RS Vwgh 1998/9/17 97/18/0593

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Veröffentlicht am 17.09.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §54 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §28 Abs1 Z6;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/18/0144 1

Stammrechtssatz

Wenn ein Beschwerdebegehren die gänzliche Aufhebung eines nach § 54 Abs 1 FrG ergangenen Feststellungsbescheides hinsichtlich aller (hier drei) im Spruch genannten Staaten fordert, die Gründe für die behauptete Rechtswidrigkeit des Bescheides sich aber nur auf einen der Staaten beziehen, so ist der VwGH nur gehalten, sich mit dem angefochtenen Bescheid hinsichtlich des in den Gründen genannten Staates auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997180593.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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