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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/18/0171 E 17. September 1998Rechtssatz
Unter dem Zeitpunkt "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes" nach § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 ist der Zeitpunkt vor Eintritt des ersten der in ihrer Gesamtheit für die Verhängung des Aufenthaltsverbotes maßgeblichen Umstände zu verstehen. Diese Auffassung erscheint deshalb sachgerecht, weil sie in den praktisch häufigen Fällen, in denen dem Aufenthaltsverbot mehrere strafbare Handlungen des Fremden zugrunde liegen, nicht zu dem Ergebnis führt, daß die vor der letzten strafbaren Handlung liegenden Taten zugleich einen Teil des für das Aufenthaltsverbot "maßgeblichen Sachverhaltes" und einen Umstand darstellen, der der Verleihung der Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998180170.X04Im RIS seit
18.02.2002