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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §2 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung nach § 9 Abs 3 AufenthaltsG 1992, ob die nach § 2 Abs 1 und § 2 Abs 2 dieses Gesetzes festgelegte Höchstzahl bereits erreicht wurde, hat die Beh die Verordnung anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung - das ist der Zeitpunkt der Zustellung des von ihr erlassenen Bescheides - in Kraft steht.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995180586.X01Im RIS seit
11.07.2001