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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §81 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Verurteilung des Fremden wegen des Vergehens der gewerbsmäßigen Schlepperei gem § 81 Abs 1 Z 1 und § 81 Abs 2 FrG 1993 sowie wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG zu einer neunmonatigen bedingten Freiheitsstrafe stellt einen Grund für die Versagung eines Einreisetitels oder Aufenthaltstitels gem § 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998180142.X06Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.04.2010