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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BewertungspunkteV Slbg 1978 §1 Abs1 litd Z1;Rechtssatz
Zwar ist nach dem Slbg InteressentenbeiträgeG eine Punkteeinheit jene Inanspruchnahme der Abwasseranlage, die von der Ableitung ausschließlich häuslicher Abwässer einer Person herrührt. Dem wird aber auch in der Slbg BewertungspunkteV 1978 durch die Differenzierung bei der Anrechnung von Sitzplätzen in gedeckten Räumen (3 entsprechen einer Punkteeinheit) und solchen im Freien (10 entsprechen einer Punkteeinheit) Rechnung getragen, sodaß dem Verordnungsgeber keine Überschreitung der gesetzlichen Grenzen bei der typisierenden Umschreibung der aus Gastgewerbebetrieben resultierenden Belastung der Kanalisation vorgeworfen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170224.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016