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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß mit der Rechtskraft der Feststellung, die Ausnahmebewilligung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 erstrecke sich nicht mehr auf bestimmte Teile eines Bauplatzes, zwar die Rechtsgrundlage für die Bauplatzerklärung (für diese Teile) nachträglich weggefallen ist, dies allein aber nicht auch den Wegfall (oder eine Änderung) der Bauplatzerklärung bewirkt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170416.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2016