RS Vwgh 1998/9/22 98/05/0162

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Veröffentlicht am 22.09.1998
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L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;

Rechtssatz

Der Eigentümer eines Grundstückes, das unmittelbar an Flächen des Straßenprojektes angegrenzt , ist Anrainer iSd § 6 LStG NÖ (Hinweis E 2.12.1997, 97/05/0236). Bei Problemen bei der Zufahrt und Abfahrt auf bzw vom Grundstück des Anrainers handelt es sich grundsätzlich um ein gem § 6 Abs 1 NÖ LStG zu berücksichtigendes Interesse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050162.X04

Im RIS seit

21.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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