RS Vwgh 1998/9/22 97/05/0182

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Veröffentlicht am 22.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VVG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/12/18 97/06/0187 1

Stammrechtssatz

Hat sich der Sachverhalt seit der Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages so geändert, daß ein Dritter die erforderlichen Maßnahmen (hier: Entfernung von Hühnern aus einer Halle) nicht mehr zu den seinerzeitigen Bedingungen durchführen kann, so spricht iSd § 68 Abs 1 AVG nichts gegen die neuerliche Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages (Hinweis E 29.6.1993, 93/05/0012).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050182.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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