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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/12/18 97/06/0187 1Stammrechtssatz
Hat sich der Sachverhalt seit der Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages so geändert, daß ein Dritter die erforderlichen Maßnahmen (hier: Entfernung von Hühnern aus einer Halle) nicht mehr zu den seinerzeitigen Bedingungen durchführen kann, so spricht iSd § 68 Abs 1 AVG nichts gegen die neuerliche Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages (Hinweis E 29.6.1993, 93/05/0012).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050182.X01Im RIS seit
11.07.2001