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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Baubehörde ist im Bauauftragsverfahren gehalten, im Falle der während des Berufungsverfahrens nachgereichten Unterlagen (Bauanzeige, Baugesuch) zu überprüfen, ob nach wie vor ein Abbruchauftrag zu erteilen ist oder ob aufgrund des während des Berufungsverfahrens geänderten Sachverhaltes zufolge der Nachreichung der erforderlichen Ansuchen nun mit der Erteilung einer Baubewilligung vorgegangen werden könnte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050116.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009