RS Vwgh 1998/9/22 98/05/0116

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Veröffentlicht am 22.09.1998
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Baubehörde ist im Bauauftragsverfahren gehalten, im Falle der während des Berufungsverfahrens nachgereichten Unterlagen (Bauanzeige, Baugesuch) zu überprüfen, ob nach wie vor ein Abbruchauftrag zu erteilen ist oder ob aufgrund des während des Berufungsverfahrens geänderten Sachverhaltes zufolge der Nachreichung der erforderlichen Ansuchen nun mit der Erteilung einer Baubewilligung vorgegangen werden könnte.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050116.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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